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      Informationen

      Informationspflichten

      gemäß § 9 Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV)

      Untenstehende Berechnungsbeispiele zeigen das theoretische Einsparpotenzial bei einer Senkung um ein Grad Raumtemperatur für typische Verbräuche unterschiedlich großer Wohnungen bzw. Gebäude. Der Verordnungsgeber geht von einem durchschnittlichen Energieverbrauch von 165 kWh pro Quadratmeter Wohnfläche aus.

      40 m² Wohnfläche

      Eine Wohnung mit 40 m² Wohnfläche hat einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 6.600 kWh pro Jahr.

      Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius würde nach den Annahmen der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 396 kWh in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

      60 m² Wohnfläche

      Eine Wohnung mit 60 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat danach einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 9.900 kWh pro Jahr.

      Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 595 kWh in der kommenden Abrechnungsperiode führen.

      150 m² Wohnfläche

      Eine Wohnung mit 150 m² Wohnfläche (siehe Mietvertrag) hat einen durchschnittlichen Energieverbrauch von 24.750 kWh pro Jahr.

      Eine Absenkung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius würde nach den Vorgaben der Verordnung zu einem Verbrauchsrückgang von 1.485 kWh in der kommenden Abrechnungsperiode führen.